Batteriegesetz

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien, oder Geräten, die mit Batterien betrieben werden, sind wir als Vertreiber gemäß § 18 BatterieG verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren: Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der obenstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. 

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel links "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.